Riesterrente 2.0

Riesterente oder Alters-Vorsorge-Depot

Staatliche Förderung ab 2027 – neue Logik

Die bisherige einkommensabhängige Mindesteigenbeitragslogik entfällt. Ab 2027 gilt eine eurogenaue, beitragsproportionale Förderung.

Grundzulage

  • 50 % Förderung für Einzahlungen bis 360 € p. a.
  • 25 % Förderung für Einzahlungen von 361 € bis 1.800 € p. a.
  • maximale Grundzulage: bis zu 540 € p. a.

Kinderzulage

  • 100 % Förderung für Einzahlungen bis 300 € Eigenbeitrag p. a. (25 € monatlich)
  • Kinderzulage bis zu 300 € pro Kind p. a.

Weitere Eckpunkte

  • Mindestbeitrag: 120 € p. a. (für Zulagenanspruch)
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € (bei Abschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres)

Förderberechtigter Personenkreis

  • Unmittelbar förderfähig
    • pflichtversicherte Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende in der GRV
    • pflichtversicherte Arbeitnehmer, Angestellte in berufsständischen Versorgungswerken
    • Beamte, Richter, Soldaten
    • pflichtversicherte Land- und Forstwirte in der landwirtschaftlichen Alterskasse
    • Gewerbetreibende mit Einkünften nach §15 EStG
    • Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 EStG 
  • Nicht unmittelbar förderfähig
    • sozialversicherungsfreie Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Versicherungspflicht in der GRV
    • Nicht Erwerbstätige, z. B. Hausfrauen/Hausmänner, Rentner/Pensionäre im Ruhestand und Studenten

 Nicht unmittelbar förderfähige Personen können durch unmittelbar förderfähige Partner mittelbar förderfähig sein. Voraussetzung: miteinander verheiratet oder verpartnert und für beide besteht ein eigener Altersvorsorgevertrag